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   OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2007 - 3 A 3669/03   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2007 - 3 A 3669/03 (https://dejure.org/2007,71571)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26.11.2007 - 3 A 3669/03 (https://dejure.org/2007,71571)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26. November 2007 - 3 A 3669/03 (https://dejure.org/2007,71571)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (23)

  • EuGH, 30.05.2002 - C-284/00

    Stratmann

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2007 - 3 A 3669/03
    Die Gemeinschaftsrechtswidrigkeit der Gebührenforderungen des Beklagten, der diesen zugrunde liegenden Satzung sowie der landesrechtlichen Ermächtigungen, insbesondere der Verordnung vom 18. September 2002 zur Änderung der FlGFlHKostG-VO ergebe sich ferner daraus, dass sie sich als Umgehung des Urteils des EuGH vom 30. Mai 2002 - C-284/00 und C-288/00 ("T. u.a.") - erwiesen und dessen Effektivität beeinträchtigten.

    Die Gebührenerhebung in den Ergänzungsbescheiden vom 4. Juli 2003 verstoße auch unter weiteren Gesichtspunkten gegen das Urteil des EuGH vom 30. Mai 2002 - C-284/00 und C-288/00 ("T. u.a.") -.

    Davon, dass das Urteil des EuGH vom 9. September 1999 durch die spätere Rechtsprechung des EuGH in seinem Urteil vom 30. Mai 2002 - C-284/00 und C-288/00 ("T. u.a.") - überholt sei, kann entgegen der Auffassung der Klägerin keine Rede sein.

    Auch die von der Klägerin erhobene Beanstandung, die Neukalkulation der Fleischuntersuchungsgebühren unter Einstellung der Kosten für Trichinen- und bakterielle Untersuchungen in der Satzung des Kreises vom 3. April 2003 und die hierauf beruhende Neufestsetzung der Gebühren für den streitbefangenen Zeitraum durch die Ergänzungsbescheide vom 4. Juli 2003 seien deshalb gemeinschaftswidrig, weil sie sich als Umgehung des Urteils des EuGH vom 30. Mai 2002 - C-284/00 und C-288/00 ("T. u.a.") - darstellten und dieses Urteil seiner Effektivität beraubten, führt nicht zu einem Erfolg der Berufung.

    Eine Umgehung des Urteils des EuGH vom 30. Mai 2002 - C-284/00 und C-288/00 ("T. u.a.") - ist nämlich nicht zu erkennen; vielmehr steht die Verfahrensweise des Beklagten mit den Aussagen des genannten Urteils in Einklang:.

    Nach dem Urteil des EuGH vom 30. Mai 2002 - C-284/00 und C-288/00 ("T. u.a.") - werden die Kosten bakteriologischer Untersuchungen und von Untersuchungen auf Trichinen bereits von der Gemeinschaftsgebühr erfasst, die die Mitgliedstaaten nach der Richtlinie 85/73/EWG i.d.F. der Richtlinie 93/118/EG erheben, die inhaltsgleich durch die hier maßgebliche Richtlinie 85/73/EWG i.d.F. der Richtlinie 96/43/EG abgelöst worden ist.

    vgl. Urteil des EuGH vom 30. Mai 2002, a.a.O., Slg. I-4611, Rdn. 59.

    vgl. Urteil des EuGH vom 30. Mai 2002, a.a.O., Slg. I-4611, Rdn. 59 und 56.

    Von einer Umgehung des Urteils des EuGH vom 30. Mai 2002 - C-284/00 und C-288/00 ("T. u.a.") - kann angesichts dessen nicht die Rede sein.

    Der von der Klägerin geltend gemachte Verstoß der Gebührenerhebung in den Ergänzungsbescheiden vom 4. Juli 2003 gegen das Urteil des EuGH vom 30. Mai 2002 - C-284/00 und C-288/00 ("T. u.a.") - ist ebenfalls nicht gegeben.

    Diese Aussage bezog sich vielmehr auf die Gemeinschaftsgebühr , die nach der Richtlinie 85/73/EWG i.d.F. der Richtlinie 93/43/EG erhoben wird, EuGH, Urteil von vom 30. Mai 2002 - C-284/00 und C-288/00 ("T. u.a.") - Slg. I-4611, Leitsatz, und damit auch auf diejenigen gegenüber den EG-Pauschalbeträgen höheren kostendeckenden Gebühren, die gemäß Anhang A Kapitel I Nr. 4 b der Richtlinie 85/73/EWG i.d.F. der Richtlinie 93/118/EG erhoben werden und hinsichtlich derer der EuGH im angesprochenen Urteil ausdrücklich die Forderung erhoben hat, sie müssten "sämtliche tatsächlich entstandenen Kosten abdecken", EuGH, a.a.O., Rdn. 56; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 10. Januar 2006 - 3 B 135.05 -, S. 3 BA, das die Behauptung, die Kosten wären oder müssten in der sog. EG-Pauschalgebühr enthalten sein, als "verfehlt" bezeichnet.

    Irgendwelche nachvollziehbaren Gründe dafür, warum das Urteil des EuGH vom 9. September 1999 - durch das Urteil vom 30. Mai 2002 - C-284/00 und C-288/00 ("T. u.a.") - überholt sein sollte, benennt die Klägerin auch im vorliegenden Zusammenhang nicht.

    Ausgehend von der Forderung des EuGH im Urteil von vom 30. Mai 2002 - C-284/00 und C-288/00 ("T. u.a.") - eine kostendeckende Gebühr nach Anhang A Kapitel I Nr. 4 b der Richtlinie 85/73/EWG i.d.F. der Richtlinie 96/43/EG müsse "sämtliche tatsächlich entstandenen Kosten" abdecken - vgl. EuGH, a.a.O., Slg. I-4611, Rdn 65 -, wobei es sich um die "der zuständigen kommunalen Behörde tatsächlich entstandenen Untersuchungskosten" handeln muss - vgl. EuGH, Urteil vom 9. September 1999 - a.a.O., Slg. I-5153, Leits.

  • EuGH, 09.09.1999 - C-374/97

    Feyrer

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2007 - 3 A 3669/03
    Das Urteil des EuGH vom 9. September 1999 - C-374/97 ("G. ") - rechtfertige keine andere Sichtweise.

    Soweit sich die Klägerin gegen die rückwirkende Neuregelung der festgesetzten Gebühren auf ein ihr nach dem Urteil des EuGH vom 10. November 1992 - C-156/91 ("N. ") - zustehendes "Abwehrrecht" beruft, ist dem das Urteil des EuGH vom 9. September 1999 - C-374/97 ("G. ") -, Slg. I-5153, Rdn. 29, Leits.

    Da die Erhebung einer kostendeckenden Gebühr nach Anhang A Kapitel I Nr. 4 b der Richtlinie 85/73/EWG i.d.F. der Richtlinie 96/43/EG nach der Rechtsprechung des EuGH gemeinschaftsrechtlich unter dem alleinigen Vorbehalt steht, dass die erhobene Gebühr die tatsächlich entstanden Kosten nicht übersteigt, vgl. Urteil vom 9. September 1999 - C-374/97 ("G. ") -, Slg. I-5153, Rdn. 27, 31 f., zur Richtlinie 85/73/EWG i.d.F. der Richtlinie 93/118/EG, die mit der hier maßgeblichen Richtlinie inhaltlich übereinstimmt, die Erfüllung der in Anhang A Kapitel I Nrn. 4 a und 5 a der Richtlinie 85/73/EWG i.d.F. der Richtlinie 93/118/EG genannten Voraussetzungen also gerade nicht erforderlich ist, gehen die hierauf gerichteten Ausführungen der Klägerin fehl.

    Ausgehend von der Forderung des EuGH im Urteil von vom 30. Mai 2002 - C-284/00 und C-288/00 ("T. u.a.") - eine kostendeckende Gebühr nach Anhang A Kapitel I Nr. 4 b der Richtlinie 85/73/EWG i.d.F. der Richtlinie 96/43/EG müsse "sämtliche tatsächlich entstandenen Kosten" abdecken - vgl. EuGH, a.a.O., Slg. I-4611, Rdn 65 -, wobei es sich um die "der zuständigen kommunalen Behörde tatsächlich entstandenen Untersuchungskosten" handeln muss - vgl. EuGH, Urteil vom 9. September 1999 - a.a.O., Slg. I-5153, Leits.

    vgl. EuGH, Urteil vom 9. September 1999, a.a.O., Slg. I-5153, Rdn 40.

    Wie bereits ausgeführt, hat der EuGH in seinem Urteil vom 9. September 1999 - C-374/97 ("G. ") - entschieden, dass die Erhebung einer Gebühr nach Anhang A Kapitel I Nr. 4 b der Richtlinie 85/73/EWG i.d.F. der Richtlinie 93/118/EG - nichts anderes gilt für die inhaltsgleiche Vorschrift der Richtlinie 85/73/EWG i.d.F. der Richtlinie 96/43/EG - "ohne weitere Voraussetzungen unter dem alleinigen Vorbehalt" steht, dass die Gebühr die tatsächlichen Kosten nicht überschreitet und dass die zuständige Behörde von der Gebührenerhebung im Übrigen "nach ihrem Ermessen Gebrauch machen" kann.

  • BVerwG, 27.06.2005 - 3 B 52.05

    Umsetzung einer Gemeinschaftsrichtlinie durch die Länder - Umsetzung einer

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2007 - 3 A 3669/03
    Das hat der bis 2005 für Rechtsstreitigkeiten betreffend Fleischuntersuchungsgebühren zuständige 9. Senat des erkennenden Gerichts verschiedentlich, namentlich in seinem den Prozessbevollmächtigten der Klägerin bekannten, nach Zurückweisung der Revisionsbeschwerde - durch Beschluss des BVerwG vom 27. Juni 2005 - 3 B 52.05 - rechtskräftig gewordenen Grundsatzurteil vom 14. Dezember 2004 - 9 A 4056/02 -, in eingehender Auseinandersetzung mit auch im vorliegenden Verfahren von Klägerseite geltend gemachten Einwänden entschieden.

    An dieser Rechtsprechung, die der Rechtsprechung auch des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. außer dem erwähnten Beschluss vom 27. Juni 2005 - 3 B 52.05 - S. 2 f. BA, auch den Beschluss vom 27. Juni 2002 - 3 BN 4.01 -, NVwZ 2003, 220, sowie der bisherigen Rechtsprechung des erkennenden Senats, vgl. den den Prozessbevollmächtigten der Klägerin bekannten Beschluss vom 19. Juni 2007 - 3 B 355/07 - S. 4 BA, entspricht, ist auch im Lichte des Vorbringens der Klägerin im vorliegenden Berufungsverfahren festzuhalten.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Juni 2005 - 3 B 52.05 -, S. 6 des amtl.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Juni 2005 - 3 B 52.05 -, S. 5 BA, nach dem "der allgemeine Gleichheitssatz und das gebührenrechtliche Äquivalenzprinzip eine differenzierende Festsetzung der Gebührensätze bei wesentlichen Unterschieden zwischen den Gebührentatbeständen oder den Gebührenschuldnern geradezu gebieten".

    vgl. erneut den Hinweis des BVerwG im Beschluss vom 27. Juni 2005 - 3 B 52.05 -, S. 3 BA, dass der allgemeine Gleichheitssatz und das gebührenrechtliche Äquivalenzprinzip differenzierte Gebührensätze bei wesentlichen Unterschieden der Gebührentatbestände und Gebührenschuldner geradezu geböten.

  • EuGH, 11.05.2006 - C-197/03

    Kommission / Italien

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2007 - 3 A 3669/03
    Auch aus dem Urteil vom 11. Mai 2006 - C-197/03 ("Kommission ./. It. Republik") - ergebe sich, dass die rückwirkende Festsetzung von Gebühren jenseits der EU-Pauschalbeträge unzulässig sei.

    Unzutreffend ist auch die Annahme der Klägerin, dem Urteil des EuGH vom 11. Mai 2006 - C-197/03 ("Kommission ./. It. Republik") - sei der Rechtssatz zu entnehmen, kein Mitgliedsstaat dürfe eine vom EuGH als gemeinschaftswidrig beanstandete Regelung rückwirkend durch eine andere Regelung ersetzen.

    vgl. EuGH, Urteil vom 11. Mai 2006 - C-197/03 ("Kommission ./. It. Republik") -, Rdn. 36, 37.

    Was beim Vorliegen einer derartigen Umgehung aus dem Urteil des EuGH vom 11. Mai 2006 - C-197/03 ("Kommission ./. It. Republik") - zu folgern wäre, kann daher dahingestellt bleiben.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2004 - 9 A 4056/02

    Gebührenbescheid gegen einen Betreiber einer privatgewerblichen Schlachtstätte;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2007 - 3 A 3669/03
    Insofern unterscheidet sich die vorliegende Fallkonstellation von derjenigen, die dem Urteil des erkennenden Gerichts vom 14. Dezember 2004 - 9 A 4056/02 - zugrunde lag, vgl. S. 42 des amtl.

    Das hat der bis 2005 für Rechtsstreitigkeiten betreffend Fleischuntersuchungsgebühren zuständige 9. Senat des erkennenden Gerichts verschiedentlich, namentlich in seinem den Prozessbevollmächtigten der Klägerin bekannten, nach Zurückweisung der Revisionsbeschwerde - durch Beschluss des BVerwG vom 27. Juni 2005 - 3 B 52.05 - rechtskräftig gewordenen Grundsatzurteil vom 14. Dezember 2004 - 9 A 4056/02 -, in eingehender Auseinandersetzung mit auch im vorliegenden Verfahren von Klägerseite geltend gemachten Einwänden entschieden.

    Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die eingehende Begründung im Urteil vom 14. Dezember 2004 - 9 A 4056/02 - S. 31 ff. des amtl.

  • BVerwG, 27.06.2002 - 3 BN 4.01

    Befugnis zur flächendeckenden Abweichung von EG-Pauschalgebühren als Rechtssache

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2007 - 3 A 3669/03
    An dieser Rechtsprechung, die der Rechtsprechung auch des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. außer dem erwähnten Beschluss vom 27. Juni 2005 - 3 B 52.05 - S. 2 f. BA, auch den Beschluss vom 27. Juni 2002 - 3 BN 4.01 -, NVwZ 2003, 220, sowie der bisherigen Rechtsprechung des erkennenden Senats, vgl. den den Prozessbevollmächtigten der Klägerin bekannten Beschluss vom 19. Juni 2007 - 3 B 355/07 - S. 4 BA, entspricht, ist auch im Lichte des Vorbringens der Klägerin im vorliegenden Berufungsverfahren festzuhalten.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Juni 2002 - 3 BN 4.01 -, NVwZ 2003, 220, HessVGH, Beschluss vom 2. Juni 2005 - 5 ZU 1197/04 -, JURIS, Rdn. 3, BayVGH, Beschluss vom 14. April 2003 - 4 ZB 02.3185 -, JURIS, Rdn. 12.

  • EuGH, 10.11.1992 - C-156/91

    Hansa Fleisch / Landrat des Kreises Schleswig-Flensburg

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2007 - 3 A 3669/03
    Das ergebe sich als Folgerung aus dem Urteil des EuGH vom 10. November 1992 - C-156/91 ("N. ") -.

    Soweit sich die Klägerin gegen die rückwirkende Neuregelung der festgesetzten Gebühren auf ein ihr nach dem Urteil des EuGH vom 10. November 1992 - C-156/91 ("N. ") - zustehendes "Abwehrrecht" beruft, ist dem das Urteil des EuGH vom 9. September 1999 - C-374/97 ("G. ") -, Slg. I-5153, Rdn. 29, Leits.

  • VGH Hessen, 13.06.2007 - 5 UE 1905/06

    Fleischuntersuchungsgebühr

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2007 - 3 A 3669/03
    Diese Auffassung liege auch einer Vorlage des HessVGH an den EuGH zugrunde (Beschluss vom vom 13. Juni 2007 - 5 UE 1905/06 -).

    Nicht zuzustimmen vermag der Senat schließlich der dem Vorlagebeschluss des HessVGH vom 13. Juni 2007 - 5 UE 1905/06 - zugrundeliegenden und von der Klägerin unterstützten Annahme, das Gemeinschaftsrecht könne es der Gebühren erhebenden Behörde gebieten, sich auch bei der Bemessung kostendeckender Fleischuntersuchungsgebühren gemäß Anhang A Kapitel I Nr. 4 b der Richtlinie 85/73/EWG i.d.F. der Richtlinie 96/43/EG strikt an die den EG-Pauschalbeträgen gemäß Anhang A Kapitel I Nrn. 1 und 2a der Richtlinie 85/73/EWG i.d.F. der Richtlinie 96/43/EG zugrunde liegende Gebührenstruktur (nach Tierarten, Jung- und ausgewachsenen Tieren, Schlachtgewicht u.s.w.) zu halten und von anderen Gebührenstaffelungen, etwa nach der Vornahme der Untersuchungen in Groß- und anderen Betrieben oder nach Schlachtzahlen, abzusehen.

  • EuGH, 14.07.1994 - C-91/92

    Faccini Dori / Recreb

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2007 - 3 A 3669/03
    Soweit die Klägerin sich unter Hinweis auf das Urteil des EuGH vom 14. Juli 1994 - C-91/92 ("E. ") - auf den Aspekt einer fehlenden unmittelbaren Wirkung von gemeinschaftsrechtlichen Richtlinien zu Lasten eines Gemeinschaftsbürgers beruft, kann sie auch damit nicht durchdringen, wie sich aus den Ausführungen des erkennenden Gerichts in seinem den Prozessbevollmächtigten der Klägerin bekannten Beschluss vom 30. Juli 2003 - 9 B 1473/03 - , BA S. 5, vgl. ferner OVG NRW, Beschluss vom 18. März 2004 - 9 A 3308/02 -, NVwZ-RR 2004, 568, ergibt.
  • EuGH, 13.03.2007 - C-432/05

    Unibet - Grundsatz des gerichtlichen Rechtsschutzes - Nationale

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2007 - 3 A 3669/03
    Dieser genügt auch ohne Weiteres den Anforderungen eines effektiven Rechtsschutzes durch die nationalstaatliche Rechtsprechung, den der EuGH in seinem Urteil vom 13. März 1997 - C-432/05 ("V. ") - einfordert.
  • BVerwG, 18.10.2001 - 3 C 1.01

    Vertragsanpassung; Änderungsklage zur Vertragsanpassung; Änderung der

  • BVerwG, 27.04.2000 - 1 C 12.99

    Gemeinsame Agrarpolitik - Gebühren für Untersuchungen und Hygienekontrollen von

  • BVerwG, 27.04.2000 - 1 C 8.99

    Berechtigung eines Schlachtbetriebes zur Erhebung von gesonderten Gebühren für

  • BVerwG, 27.06.2005 - 3 B 44.05

    Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache - Ermächtigung der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2004 - 9 A 4232/02

    Gebührenbescheid gegen einen Betreiber einer privatgewerblichen Schlachtstätte;

  • BVerwG, 28.06.2002 - 3 BN 5.01

    Befugnis zur flächendeckenden Abweichung von EG-Pauschalgebühren als Rechtssache

  • BVerwG, 10.01.2006 - 3 B 135.05

    Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision wegen fehlender Zulassungsgründe -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.03.2004 - 9 A 3308/02

    Gebührenfestsetzungen für die bakteriologischen Untersuchungen an geschlachteten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2006 - 3 B 1933/05
  • VGH Bayern, 14.04.2003 - 4 ZB 02.3185
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2007 - 3 A 3667/03
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2007 - 3 A 3670/03
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2007 - 3 A 3672/03
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2007 - 3 A 3667/03
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakten in diesem und den Parallelverfahren 3 A 3669/03, 3 A 3670/03, 3 A 3672/03 sowie die in diesen Gerichtsverfahren und den Verfahren 3 A 3302/03, 3 A 3303/03, 3 A 3304/03, 3 A 3305/03 und 3 A 3349/03 beigezogenen Verwaltungsvorgänge Bezug genommen, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2007 - 3 A 3670/03
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakten in diesem und den Parallelverfahren 3 A 3667/03, 3 A 3669/03, 3 A 3672/03 sowie die in diesen Gerichtsverfahren und den Verfahren 3 A 3302/03, 3 A 3303/03, 3 A 3304/03, 3 A 3305/03 und 3 A 3349/03 beigezogenen Verwaltungsvorgänge Bezug genommen, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2007 - 3 A 3672/03
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakten in diesem und den Parallelverfahren 3 A 3667/03, 3 A 3669/03, 3 A 3670/03 sowie die in diesen Gerichtsverfahren und den Verfahren 3 A 3302/03, 3 A 3303/03, 3 A 3304/03, 3 A 3305/03 und 3 A 3349/03 beigezogenen Verwaltungsvorgänge Bezug genommen, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren.
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